Ambulante Operationen
Ambulante Operationen werden in der Praxis selbst, in einem nach neuesten Hygienevorschriften ausgerichteten Eingriffsraum durchgeführt. Die Zulassung zur Teilnahme am qualitätsgestützten Operieren gemäß § 115b Abs.1 SGBV liegt vor.
Das operative Spektrum umfasst die Entfernung von gut-oder bösartigen Hauttumoren, veränderten Muttermalen oder auch kosmetisch störenden Hautveränderungen. Eine histopathologische Untersuchung des entnommenen Gewebes wird immer durchgeführt.
Kryochirurgie, Kürettagen und Stanz- und Shave-Exzisionen sind weitere, angewendete Methoden.
Bei größeren Operationen erfolgt der Verschluß mittels Nahlappenplastik, um ein kosmetisch günstiges Ergebnis zu erzielen.
